ABG´s
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem
Käufer / Besteller / Auftraggeber und Michael
Böttger, nachfolgend Verkäufer / Dienstleister
genannt.
(2) Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten
ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
(3) Andere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie
vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
Im übrigen gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Preis, Liefer- und
Versandkosten
(1) Sämtliche Angebote des Verkäufers sind
freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung
oder Lieferung durch den Verkäufer zustande. Der
Käufer ist 30 Tage an Bestellungen gebunden.
(2) Der Verkäufer versichert, eine in Qualität und
Preis gleichwertige Ware zu liefern. Bestellungen werden nur unter dem
Vorbehalt
der Verfügbarkeit der bestellten Ware entgegengenommen.
(3) Der Mindestbestellwert beträgt 10 Euro.
(4) Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und
sonstige Preisbestandteile.
(5) Es fallen folgende Liefer- und Versandkosten innerhalb der EU an:
a.) Versandgebühren 4,00 Euro bei Lieferung per Vorkasse.
(5) Es gilt die aktuelle Preisliste.
§ 3 Widerrufsrecht
(1) Dem Käufer steht als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim
Käufer. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und
bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die oben angegebene Adresse
bzw. Rücksendung der Ware an die Bestelladresse.
(2) Bei Lieferungen von CD-ROMs und DVDs kann der Vertrag nicht
widerrufen werden.
(3) Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat
der Käufer bei einem Warenwert der zurückgesandten
Waren bis zu einem Betrag von € 40 die Kosten der
Rücksendung zu tragen.
(4) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die von
Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer beruflichen
Tätigkeit geschlossen werden.
§ 4 Lieferung, Rücksendung
(1) Angaben zum Liefertermin des Verkäufers sind eine
unverbindliche Schätzung.
(2) Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf
höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch,
unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht
zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird
die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse
verlängert. Dies gilt auch für den Fall, dass sich
der Verkäufer beim Eintritt einer dieser Ereignisse in
Lieferverzug befindet.
(3) Der Verkäufer ist jederzeit zur Lieferung und zur
Lieferungen in Teilen berechtigt. Teillieferungen können vom
Verkäufer sofort in Rechnung gestellt werden.
(4) Der Verkäufer wird durch die Übergabe an das von
ihm ausgewählte Versandunternehmen von seiner Leistungspflicht
frei.
(5) Die Gefahr geht mit Übergabe an das Versandunternehmen auf
den Käufer über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
(6) Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder
verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen,
die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der
Bereitstellungsanzeige an auf den Käufer über. In
diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit
dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein.
(7) Bei der Sendung von Waren durch den Käufer an den
Verkäufer trägt der Käufer das
Transportrisiko sowie sämtliche anfallenden Transportkosten.
Dies gilt nicht für Rücksendungen im Rahmen des
gesetzlichen Rückgabe- oder Widerrufsrechts.
§ 5 Gewährleistung
(1) Der Verkäufer übernimmt in der folgenden Weise
die Haftung für von ihm zu vertretene Mängel an der
gelieferten Ware: Während des Zeitraums von 24 Monaten nach
Annahme der Ware ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur
Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Stellt
der Käufer dem Verkäufer auf Verlangen die
beanstandete Ware nicht zur Verfügung oder
veräußert oder verwendet sie, so entfallen alle
Gewährleistungsansprüche. Ist der Verkäufer
zur Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in
der Lage, hat er eine Verzögerung der Mangelbeseitigung bzw.
Ersatzlieferung zu vertreten, so ist der Käufer berechtigt
Wandlung oder Minderung zu verlangen.
(2) Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet der
Verkäufer nur in den Fällen des Vorsatzes und grober
Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen.
(3) Gewährleistungsrechte von kaufmännischen
Käufern setzen voraus, dass sie ihren nach
§§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen sind.
(4) Rücksendungen jeder Art müssen mit dem
Verkäufer abgesprochen werden. Die Ware muss freigemacht
zurückgesendet werden. Der Ware muss eine genaue
Fehlerbeschreibung beigelegt werden. Dies gilt nicht für
Rücksendungen im Rahmen des gesetzlichen Rückgabe-
oder Widerrufsrechts.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Ware kann per Barzahlung bei Selbstabholung oder per Vorkasse
bezahlt werden.
(2) Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Ein
Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Zahlungen
müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung
angegebene Bankverbindung des Verkäufers geleistet werden.
(3) Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder
teilweise länger als 14 Tage in Verzug, so ist der
Verkäufer unbeschadet anderer Rechte berechtigt,
sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort
fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder
Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus
dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
(4) Ab diesem Zeitpunkt ist der Verkäufer darüber
hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe
des gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem
Verkäufer entstandenen höheren Schadens bleibt
unberührt.
(5) Gegenüber Ansprüchen des Verkäufers kann
der Käufer nur dann die Aufrechnung erklären, wenn
seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2) Zur Weiterveräußerung, Verpfändung,
Sicherungsübereignung oder Vermietung ist der Käufer
in dieser Zeit nicht berechtigt.
(3) Der Käufer tritt sämtliche ihm bezüglich
der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und
Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung,
Versicherungsansprüche} bereits jetzt in Höhe des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab.
(4) Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch Dritte hat der Käufer den
Verkäufer unverzüglich davon zu benachrichtigen und
ihm alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, die zur Wahrung der Rechte des Verkäufers
erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte und Dritte sind auf den
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
§ 8 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver
Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. Der Verkäufer
haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und
sonstige mittelbare und Folgeschäden.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges
oder Unmöglichkeit der Leistung des Verkäufers sind
beschränkt auf den Wert desjenigen Teils der Leistung, welcher
wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie
vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
(2) Die Haftungsbeschränkungen gemäß
§ 8 (1) gelten nicht für Schäden, die der
Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig
zu vertreten hat und nicht für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften.
(3) Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer
verjähren 6 Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht
für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
(4) Wenn und soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Luebeck.
(2) Ist der Käufer Vollkaufmann, ist Luebeck
ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben.
§ 10 Anwendbares Recht, Schriftform, Wirksamkeit /
Salvatorische Klausel
(1) Es gilt deutsches materielles Recht. Die Anwendung des
UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf
ist ausgeschlossen.
(2) Änderungen und Ergänzungen der in diesen
Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. In diesem Falle gilt eine Regelung als vereinbart, die ein
möglichst gleichwertiges wirtschaftliches Ergebnis der
ungültigen Bestimmung sicher stellt.